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Definition und Funktion der Clearingstelle EEG

Die Clearingstelle EEG ist eine unabhängige Stelle, die bei Streitigkeiten, welche das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) betreffen, als neutrale Instanz wirkt. Sie wurde im Jahr 2007 vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) gegründet und hat den Hauptsitz in Berlin. Ihre Hauptaufgabe liegt darin, Konflikte zwischen Stromnetzbetreibern und Anlagenbetreibern zu klären und Klarheit über die Anwendung des EEG zu schaffen. In der Regel geschieht dies durch Auslegungshilfen, Empfehlungen, Gutachten oder auch Schlichtungsverfahren. Dies betrifft auch den Bereich der Photovoltaik, da dieser unter das EEG fällt.

Die Clearingstelle EEG und Photovoltaik

Die Photovoltaik bleibt nicht frei von Diskrepanzen und Missverständnissen, was das EEG und dessen Anwendung sowie Berechnungsmechanismen betrifft. Hier kommt die Clearingstelle EEG ins Spiel, indem sie auf Antrag ein Schlichtungs-, Hinweis- oder Empfehlungsverfahren eröffnet und dabei hilft, die rechtliche Lage zu klären. Beispiele können in diesem Kontext die korrekte Berechnung der Vergütung für eingespeisten Solarstrom oder auch Regelungen zur Installation von Photovoltaik-Anlagen auf Gebäuden und Freiflächen sein.

Gängige Verfahren der Clearingstelle EEG

Die Clearingstelle EEG bietet verschiedene Verfahren zur Klärung von Unklarheiten oder Streitigkeiten an. Es wird unterschieden zwischen:

  • Schlichtungsverfahren: Hierbei wird ein Schlichtungsspruch erlassen, der aber keine bindende Wirkung hat. Es dient vornehmlich der außergerichtlichen, gütlichen Beilegung von Auseinandersetzungen.
  • Empfehlungsverfahren: In diesem Verfahren erlässt die Clearingstelle eine Empfehlung zu einer bestimmten, häufig kontrovers diskutierten Fragestellung. Diese Empfehlungen sind, ähnlich wie die Schlichtungssprüche, nicht rechtlich bindend, bieten jedoch eine Orientierungshilfe für weitere Verfahren.
  • Hinweisverfahren: Hier gibt die Clearingstelle Hinweise zu allgemeinen Themen und Fragestellungen im Zusammenhang mit dem EEG. Diese können jederzeit und ohne Antragstellung von der Clearingstelle veröffentlicht werden.
  • Gutachten: Diese sind hingegen direkt vom BMU angefordert und dienen der Bereitstellung von Informationen und Analysen zu spezifischen Themenbereichen des EEG.

Fazit und Zusammenfassung

Die Clearingstelle EEG dient als unabhängige und neutrale Instanz zur Klärung von Unsicherheiten und Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz. Dies umfasst auch Fragen und Unklarheiten, die im Bereich der Photovoltaik auftreten können. Durch verschiedene Verfahren wie Schlichtungen, Empfehlungen oder Gutachten sorgt die Clearingstelle dabei für Aufklärung und Klarheit.