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BAFA: Allgemeine Definition

BAFA ist die Abkürzung für das „Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle“. Dies ist eine deutsche Bundesbehörde mit Sitz in Eschborn und einer Nebenstelle in Weißwasser. Das BAFA ist dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie unterstellt und ist u. a. für die Durchführung von Förderprogrammen und Genehmigungsverfahren im Bereich der erneuerbaren Energien zuständig.

Bezug zur Solarenergie und Photovoltaik

Im Kontext der Solarenergie und Photovoltaik spielt die BAFA eine wichtige Rolle, da sie unter anderem für die Verwaltung verschiedener Förderprogramme verantwortlich ist. Diese Programme zielen darauf ab, die Nutzung erneuerbarer Energien – einschließlich der Sonnenenergie – zu steigern und für private Haushalte, Unternehmen und Kommunen attraktiver zu machen. Besonders relevant ist hier die Förderung von Photovoltaikanlagen und solarthermischen Anlagen.

Förderprogramme der BAFA

  • Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Die BEG unterstützt unter anderem die Errichtung, Erweiterung und Erneuerung von Solarthermieanlagen zur Erzeugung von Warmwasser und Heizungswärme.
  • Marktanreizprogramm (MAP): Das MAP fördert unter anderem die Anschaffung und Nutzung von Technologien zur Nutzung erneuerbarer Energien, wie z.B. Photovoltaikanlagen.
  • Kleinserienprogramm: Mit diesem Programm unterstützt die BAFA die Markteinführung neuer, innovativer Technologien im Bereich der erneuerbaren Energien.

Nutzung des Begriffs BAFA

Der Begriff „BAFA“ wird oft im Zusammenhang mit der Planung und Installation neuer Photovoltaikanlagen oder Solarthermieanlagen verwendet. Planer, Installateure und Eigentümer von Anlagen verweisen oft auf BAFA-Förderungen und -Programme als wichtige Ressourcen, um die anfänglichen Kosten für die Anschaffung und Installation solcher Anlagen zu reduzieren. In der Photovoltaik-Branche ist das BAFA also ein bekannter und viel zitierter Akteur, wenn es um staatliche Förderungen und Anreize geht.